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Breaking News zur Führerscheinverlängerung in Thailand

Die Land Transport Agency (DLT) in Banglamung und Rayong hat bekannt gegeben, dass ihr euren thailändischen Führerschein nicht mehr auf fünf Jahre verlängern könnt, es sei denn, ihr besitzt ein Aufenthaltsvisum mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Ihr könnt dann eine Verlängerung um zwei Jahre erhalten.

Die Land Transport Agency (DLT) in Banglamung und Rayong verlangt seit Kurzem, dass ihr bei der Verlängerung eures thailändischen Führerscheins für fünf Jahre ein Aufenthaltsvisum mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorweist. Andernfalls wird nur eine Verlängerung um zwei Jahre gewährt.

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Wichtigste Neuerungen:

  • Wer kein Non-Immigrant-Visum mit ausreichend langer Restlaufzeit nachweisen kann (z.B. viele Non-O- und Non-OA-Visa), erhält künftig nur noch einen Zweijahresführerschein und nicht mehr, wie bisher, die fünfjährige Verlängerung
  • Diese Einschränkung betrifft insbesondere gängige temporäre Visa sowie Inhaber von Visa ohne schon jetzt nachgewiesene Verlängerungen („Extension of Stay“) über ein ganzes Jahr hinaus
  • Die Maßnahme gilt explizit bei den genannten Außenstellen Banglamung (Pattaya) und Rayong. In anderen Landesteilen kann es noch zu unterschiedlichen Handhabungen kommen, für die genannten DLT-Büros wurde die Regel aber offiziell kommuniziert.

Hintergrund & bisherige Regelung:

  • Normalerweise erhalten Antragsteller nach dem erstmaligen zweijährigen Führerschein eine Verlängerung über fünf Jahre, sofern die Visumsbedingungen das zulassen.
  • Wer nur ein Touristenvisum oder einen Aufenthalt ohne klaren Dauerstatus hat, bekam auch zuvor meist nur eine Zweijahresverlängerung.
  • Die neue Regelung schließt jetzt viele Non-O- und Non-OA-Visa explizit von der Möglichkeit der Fünfjahresverlängerung aus, sofern diese keine nachgewiesene Gültigkeit über ein Jahr hinaus beinhalten.

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