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BREAKING NEWS: Hinweise zum Overstay für Fluggäste in Thailand wegen der Krise in Nahost

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Hinweise und Maßnahmen der thailändischen Immigration bezüglich eines eventuellen Overstay´s für Flugreisende

Das Immigration Büro von Thailand hat Maßnahmen angekündigt, um gestrandete Reisende zu unterstützen, welche wegen des Konflikts in Nahost betroffen sind. Der Konflikt hat zu diversen Luftraumsperrungen geführt und hindert immer noch etliche Touristen in Thailand an der Rückreise in ihre Heimatländer.

Laut der thail. Immigration führen die Sperrungen des Lauftraums noch immer zu Flugausfällen, weshalb Touristen das Land nicht verlassen können. Bei einigen läuft der zugelassene Aufenthalt oder das Visum ab.

IMMI TH Nahost Krise

Folgende Maßnahmen werden ab sofort ergriffen:

  • Waver of Overstay fines for Departure

Sollte ein Tourist oder auch Expat trotz abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung im Land verbleiben und die Ausreise wünschen so wird auf die reguläre Geldstrafe verzichtet. Es wird somit KEINE Fine verhängt!

  • Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt

Bleibt ein Tourist oder Expat mit abgelaufener Aufenthalstgenehmigung im Land und möchte einen einen VORÜBERGEHENDEN Aufenthalt beantragen, müssen die Beamten der Einwanderungsbehörden zunächste eine Geldstrafe (Fine) verhängen. Danach kann dann im Ermessen des Beamten eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltes um maximal 30 Tage JE Genehmigung erfolgen. Diese Regelung kennen wir noch von der weltweiten Covid Pandemie.

Anträge müssen durch die folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

  • Das TM 7 (Antragsformular)
  • Kopie des Reisepasses
  • Ein Schreiben des Konsulats oder der Botschaft aus dem die Notwendigkeit hervorgeht. Kann ein solches Schreiben nicht beigebracht werden, so haben die Immigration Beamten eine „Erklärung über die Notwendigkeit oder die Gründe für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt gemäß dem vorgeschriebenen Formblatt zu vermerken“.
  • Zusätzlich die Formulare STM.2, STM.2/1 sowie STM.9

Diese Maßnahmen gelten – gemäß des Immigration Büros – ab sofort bis die Situation im Nahen Osten und der Flugverkehr „wieder normal sind“ bzw. bis eine offizielle Anordnung zur Änderung oder der Aufhebung der Maßnahmen vorliegt.

Alle Betroffenen Personen werden aufgefordert sich über die offizielle Webseite des Immigration Büros zu informieren.

Hier gelangt ihr direkt zur offiziellen Webseite des thailändischen Immigration Büros

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